Kassenbehandlungen
Behandlungen
auf Verordnung
bei allen Kassen zugelassen
Eine physiotherapeutische Behandlung wird dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurde. Dieser Arzt muss Vertragsarzt (Kassenarzt) sein, egal ob Hausarzt oder Facharzt, damit die von ihm verordnete Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
Kassenbehandlungen
Behandlungs-
Angebot
Krankengymnastik
- Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage
- Krankengymnastik im Bewegungsbad
- Behandlung am Schlingentisch
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Massagen
- Klassische Massage
- Bindegewebsmassage
- Segmentmassage
Elektrotherapie
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- Infrarotbehandlung
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