Kassenbehandlungen
Behandlungen
auf Verordnung
bei allen Kassen zugelassen
Eine physiotherapeutische Behandlung wird dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurde. Dieser Arzt muss Vertragsarzt (Kassenarzt) sein, egal ob Hausarzt oder Facharzt, damit die von ihm verordnete Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
Kassenbehandlungen
Behandlungs-
Angebot
Krankengymnastik
- Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage
- Krankengymnastik im Bewegungsbad
- Behandlung am Schlingentisch
Manuelle Lymphdrainage
Massagen
- Klassische Massage
- Bindegewebsmassage
- Segmentmassage
Elektrotherapie
- Ultraschall
Wärmebehandlungen
- Infrarotbehandlung
- Heiße Rolle
- Paraffinfango
Hausbesuche
KursAngebote
Rückenschule
In unserer Kirchberger Praxis
© 2019 | Alle Rechte vorbehalten von Physiotheraphie Flechsig | Für Ansprechpartner siehe Impressum und Datenschutzerklärung
stolz präsentiert von Toni Böhm- Mediadesign